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Sind Wespen geschützt? Was in der Schweiz erlaubt ist

Wespen und Hornissen sind in der Schweiz teils geschützt. Wann ein Nest entfernt werden darf, wann nicht — und was «vernünftiger Grund» bedeutet.

Aktualisiert am 04. Juni 2026

Wespen und Hornissen erfüllen wichtige Aufgaben im Ökosystem — deshalb sind sie in der Schweiz teilweise geschützt. Das heisst: Ein Nest darf nicht einfach aus Bequemlichkeit zerstört werden, sondern nur, wenn ein vernünftiger Grund vorliegt.

Der Grundsatz: Tiere nicht ohne Grund töten

Das Schweizer Tierschutz- und Naturschutzrecht verbietet es, Tiere ohne berechtigten Grund zu töten oder unnötig leiden zu lassen. Für Wespen und Hornissen bedeutet das: Erst prüfen, ob eine Entfernung überhaupt nötig ist.

Wann ein vernünftiger Grund vorliegt

Eine Entfernung ist in der Regel gerechtfertigt, wenn:

  • eine Person im Haushalt eine Insektengift-Allergie hat,
  • das Nest direkt am Eingang, Fenster oder auf der Terrasse sitzt,
  • kleine Kinder in unmittelbarer Nähe spielen,
  • die Tiere ins Wohnungsinnere eindringen.

Sitzt das Nest dagegen abseits und gefährdet niemanden, lässt es sich oft einfach bis zum Herbst stehen lassen — dann stirbt das Volk natürlich ab, und die Königinnen überwintern anderswo.

Besonders geschützt: die Europäische Hornisse

Die Europäische Hornisse (Vespa crabro) geniesst einen stärkeren Schutz. Eine Tötung ist nur bei nachgewiesener Gefährdung zulässig. Unser Standard ist deshalb die Umsiedlung statt der Tötung. Wie Sie die Hornisse von der Wespe unterscheiden, zeigt der Ratgeber Arten erkennen.

Ausnahme: die Asiatische Hornisse

Genau umgekehrt verhält es sich bei der invasiven Asiatischen Hornisse (Vespa velutina): Sie ist meldepflichtig und wird bekämpft, weil sie heimische Bienen bedroht. Mehr dazu unter Asiatische Hornisse.

Unser Versprechen: erst beraten, dann handeln

Wir verkaufen Ihnen keinen Einsatz, den Sie nicht brauchen. Am Telefon prüfen wir kostenlos, ob ein vernünftiger Grund vorliegt, und sagen Ihnen ehrlich, ob ein Nest entfernt werden muss. Das gilt überall, wo wir tätig sind — von Bern über Luzern bis Chur. Kontaktieren Sie uns.

Wespennest? Wir sind heute für Sie da.

Kostenlose Beratung am Telefon. Wir prüfen, ob das Nest entfernt werden muss, und nennen Ihnen sofort den Festpreis.

+41 44 511 24 11